Schützenwesen in Deutschland wird immaterielles Kulturerbe
Seit dem 4. Dezember 2015 ist es offiziell: in einem Schreiben an die EGS und den Deutschen Schützenbund teilt die Deutsche Unesco-Kommission mit, dass das „Schützenwesen in Deutschland“ in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wird.
Das Expertenkomitee würdigt das Schützenwesen als „Ausdruck lokal aktiver Kulturpraxis mit lebendiger Traditionspflege, die stark in örtliche Sozial- und Kulturmilieus eingebunden ist. Es gibt vielfältige Maßnahmen zur Weitergabe, unterschiedliche Formen der Jugendarbeit und eine aktive Pflege regionaler und europäischer Verbindungen. Auch die Verpflichtung gegenüber sozialem Engagement und ziviler Kultur im Umgang mit Waffentechnik und Waffengebrauch sowie der integrative Charakter wurden hervorgehoben.“
EGS Präsident Charles-Louis Prinz von Merode und Generalsekretär Peter-Olaf Hoffmann zeigten sich hocherfreut über diese Nachricht. „Wir sind überglücklich. Das Prozedere der Anerkennung hat sich aus verschiedenen Gründen über einen längeren Zeitraum hingezogen. Deshalb sind wir jetzt umso glücklicher, dass die Kommission unserem Antrag gefolgt ist und das Schützenwesen in Deutschland als Kulturerbe unseres Landes anerkannt hat. Dies ist Ausdruck der Wertschätzung für all die Schützenschwestern und Schützenbrüder, die die Traditionen des Schützenwesens in all seinen Ausprägungen in den Bruderschaften, Gilden und Vereinen vor Ort jeden Tag leben und dazu beitragen, auch in schwierigen Zeiten ein Zeichen für Gemeinschaft zu setzen“, so Hoffmann.
Präsident Charles-Louis Prinz von Merode: „Für mich als Belgier, der in Deutschland lebt, ist die lebendige, grenzüberschreitende und die Völker verbindende Tradition des Schützenwesens von herausragender Bedeutung. In den Niederlanden ist das Schützenwesen schon seit längerem als immaterielles Kulturerbe anerkannt. Mit der Anerkennung nun auch in Deutschland sind wir der europäischen Anerkennung einen wichtigen Schritt näher gekommen.“