Stellungnahme des Bezirksbundesmeisters:
Schreiben des Bundes an die Brudermeister vom 27.06.05
Schreiben des Bundes an die Bezirksbundesmeister vom 29.06.05
Schreiben des Diözesanbundesmeisters an die Bezirksbundesmeister vom 01.07.05
Schreiben des Diözesanbundesmeisters an die Bezirksbundesmeister vom 03.07.05
Sehr geehrte Brudermeister und Obristen im Bezirk Warburg,
o. g. Schreiben, besonders das des Bundes vom 27.06.05 an die Bruderschaften, haben Verunsicherung und teilweise Empörung ausgelöst. Tatsache ist aber auch, dass gerade in solchen Phasen ein besonderes Maß an Besonnenheit und Souveränität gefordert ist.
Als Bezirksbundesmeister des Bezirkes Warburg möchte ich dazu einige grundlegende Dinge betonen und Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise aussprechen.
Aktuelle Situation:
1. Das Präsidium des Bundes hat auf der Bundesvertreterversammlung im März 2005 eine Entscheidung betreffs der namentlichen Mitgliedermeldung auf den November 2005 (Hauptvorstandssitzung) vertagt. Datenschutzgründe und ein einzuholendes Gutachten durch den TÜV Rheinland wurden als Begründungen genannt. Entsprechend haben wir unsere Bruderschaften informiert.
2. Im Protokoll der Bundesvertreterversammlung ist diese Erklärung nicht erwähnt. Allerdings hat der Bezirk Warburg ohnehin einen Widerspruch zum Protokoll formuliert und eingereicht. Wir werden unseren Widerspruch erneuern und exakt auf diesen Sachverhalt verweisen.
3. Andere Bezirke und Bruderschaften im DV Paderborn werden Protestschreiben verfassen und an den Bund richten. In diesen Schreiben sollte auf jeden Fall auf diesen fehlenden Punkt des Protokolls verwiesen werden. Die nächste Präsidiumssitzung soll wohl am 13.07.05 stattfinden. Protestschreiben sollten möglichst dann beim Bund vorliegen. Der Bezirk Warburg hat ein Protestschreiben an den Bund verfasst. Es ist als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
4. Der Beschluss des Präsidiums vom 11.06.05 (siehe Mitteilung vom 27.06.05) überraschte die Bezirksbundesmeister, die ohnehin erst danach (siehe obige Auflistung) informiert wurden. Diese „Überrumpelung“ ist nicht hinnehmbar und wird auch kritisch im eigenen Diözesanverband hinterfragt werden müssen!!!
5. Die Bedenken wg. des Datenschutzes konnten bislang nicht glaubwürdig ausgeräumt werden. Unseres Erachtens ist dafür eine Satzungsänderung in den Bruderschaftssatzungen erforderlich, so wie wir es auch in Gehrden im Rahmen einer Informationsveranstaltung mit dem Datenschutzbeauftragen des Bundes, Eberhard Poguntke, erörtert haben. Der Bezirksvorstand wird –wie damals versprochen – im Rahmen der Arbeitstagung in Dringenberg im November 2005 einen Formulierungsvorschlag in dieser Sache präsentieren, der dann von den Bruderschaften übernommen werden kann. Einige Bruderschaften in anderen Bezirken haben diesen Weg bereits beschritten. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten auf jeden Fall „Schnellschüsse gleich welcher Art“ unterbleiben.
6. Lediglich die Bruderschaften aus Altenheerse, Manrode und Muddenhagen haben bislang die namentliche Mitgliedermeldung vorgenommen!
Die weitere Vorgehensweise:
1. Wie im Punkt (3) zuvor erwähnt sind umgehende Protestschreiben an den Bund sinnvoll. Wichtig ist der Hinweis, wonach die Aussage des Präsidiums im Rahmen der Bundesvertreterversammlung vom März 2005 als verbindlich angesehen wird und eine namentliche Meldung nur durch die Zustimmung der Vereinsmitglieder (=Satzungsänderung in dieser Sache) erfolgen kann und wird.
2. Das Bezirkskönigschießen am 13.08.05 in Muddenhagen wird in gewohnter Form durchgeführt, siehe auch Ausschreibung. Die 12 Schützenkönige unseres Bezirkes werden mit den gleichen Qualifizierungschancen an den Start gehen.
3. Die Meldung des Bezirkskönigs und des Vizebezirkskönigs wird in der üblichen Form erfolgen. Sofort nach Ermittlung unserer Bezirksmajestäten werden wir – der Bezirksvorstand und die betroffenen Bruderschaften – eine gemeinsame Vorgehensweise bestimmen. Diese wird auch die weitere Entwicklung (z.B. Präsidiumssitzung am 13.07.05) berücksichtigen. Evtl. kann auch ein Trick angewendet werden: eine kurzfristige Meldung eines Teiles der Mitglieder, so des erweiterten Vorstandes, Hofstaates, der Sportschützen! Namen, die unverfänglich gemeldet werden können. Begründung: Eine vollständige Meldung ist aus Zeitgründen und natürlich auch aus Gründen des Datenschutzes nicht zu leisten!
4. Mögliche Schritte, zu formulierende Schreiben, usw. bitte genau überlegen und miteinander abstimmen. Ggf. werden wir auch kurzfristig – wenn die Situation es erfordert – eine a. o. Bezirksversammlung organisieren.
5. Seitens des Bezirksvorstandes werden wir weitere Schritte in Absprache mit benachbarten Bezirken beschließen und schnellstmöglich und umfassend darüber berichten.
gez. Gerd Schlüter
– Bezirksbundesmeister –
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